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15.01.2014 um 8:53 Uhr #26626kundenbetreuungAdministrator
Liebe Forumsteilnehmer/Innen,
im Rahmen unseres Forums versuchen wir Ihnen Zusammenhänge zu erklären, Vorgänge verständlich zu machen und Beistand bei Ihren individuellen Situationen/Sorgen zu leisten – unsere Erfahrungen einer ursächlich und ganzheitlich orientierten Sichtweise auf die Gesundheit weiterzugeben.
Dabei kam es in der Vergangenheit bei manchen Aussagen/Erklärungen unweigerlich zu Gesetzeskonflikten, gegen geltende Gesetze, z.B. dem Werbegesetz.
So müssen wir Zensierungen vornehmen, auch an in Vergangenheit von uns gemachten Aussagen. Leider auch, wenn folglich das Verständnis leidet, nicht jede Empfehlung das „weshalb“ und „warum“ beantwortet.Sie, liebe Forumsteilnehmer, haben das Recht auf freie Meinungsäußerung. Ihre Meinung darf unzensiert stehen bleiben. Teilen Sie allen Interessierten auch weiterhin Ihre Überzeugung/Empfehlung mit.
Bei Lebensmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln sind bestimmte Aussagen nicht erlaubt, wie z.B. „verbessert die Verdauung“. Für diese Aussage muss ein rechtlich anerkannter Stoff in prozentual ausreichender Menge im Produkt enthalten und deklariert sein, ungeachtet der Erfahrungen der Ganzheitsmedizin.
Ein Beispiel zum Verständnis:
Wer Karotten verkauft darf nicht sagen, dass Karotten reich an Vitamin B sind, weil eine einzelne Karotte nicht ausreichend Vitamin B enthält. Hier macht es die Menge der verzehrten Karotten. Isst man jedoch ausreichend davon, hat man meist mehr Vitamin B zu sich genommen, als mit Ersatzprodukten.Beispiel zum Verständnis:
Die Chlorella Alge wird schon lange erfolgreich in vielen medizinischen Praxen zum Ausleiten von Schwermetallen genutzt. Wir dürfen diese Empfehlung nicht weitergeben, weil wir Algen verkaufen und diese Aussage nicht ausreichend mit Doppelblindstudien belegt ist. Dabei spielt es keine Rolle, was die Erfahrungen zeigen oder diese Wirkung wirklich vorliegt. Die Behörden und Gremien der EU entscheiden, was gesagt werden darf und was nicht.Wir bieten vorzugsweise natürliche ganzheitliche Produkte an. In diesen Produkten liegen die Inhaltsstoffe mit allen Begleitstoffen vor, sodass die Inhaltsstoffe selber in relativ geringer Konzentration vorliegen. Laut Gesetz dürfen niedrige Konzentrationen nicht auf dem Produkt aufgeführt werden, auch wenn der Stoff enthalten ist. Dies klingt verrückt, ist aber leider so. Die Folge ist, dass wir bei vielen Produkten natürlich vorkommende Stoffe nicht aufführen dürfen. Würden die Produkte aus Extrakten oder synthetischen Einzelstoffen gemischt, so könnte man einfach die Konzentrationen so erhöhen, dass die Untergrenzen erreicht werden. Man dürfte dann so die Inhaltsstoffe voll bewerben. Herr Golenhofen setzt hier auf die bewährte Rezeptur der Natur, mit großer Vielfalt – aber eben kleinen Konzentrationen. So wird klar, warum wir meist hohe Dosierungen empfehlen und Sie auf den Produkten oft nur wenig zu den Inhaltsstoffen lesen.
Wir bemühen uns auch in Zukunft Sie ausreichend zu informieren – wissentlich, dass wir rechtlich Kompromisse eingehen und nicht alles bis ins Detail erklären können. Manchmal muss die Empfehlung „Nehmen Sie 2 Tabletten …. zu jeder Mahlzeit …. leider ausreichen. Auf das warum, auf die Erklärung müssen wir leider verzichten.
Sie, liebe Forumsteilnehmer, haben das Recht auf freie Meinungsäußerung. Ihre Meinung darf im Rahmen unseres Forums auch in Zukunft schwarz auf weiß allen Interessierten zur Verfügung stehen.
Ihr Agenki-Team
G.Schmitz
22.01.2014 um 17:03 Uhr #43758vitaminixTeilnehmerVielen lieben Dank, Frau Schmitz. Das macht es doch klarer und macht mir auch Mut einfach mehr von mir zu erzählen und dem, was ich schon alles gelernt und ausprobiert habe.
Danke schön !!
iras.
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