Drum prüfe wer sich ewig bindet…
…ob sich nicht noch was Bess´res findet.
Sie leiden unter Rückenschmerzen? Sie planen eine Operation am Rücken? Dann haben wir doppelt gute Nachrichten für Sie:
Zum einen hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 16.09.2021 beschlossen, dass Patientinnen und Patienten, welche beispielsweise einen operativen Eingriff an der Wirbelsäure planen, in der Zukunft Anspruch auf die Meinung einer zweiten Ärztin bzw. eines zweiten Arzts haben.
Zum anderen lohnt im Fall von Rückenschmerzen ein Blick auf die Nieren, da diese für die Schmerzen verantwortlich sein können. Die Nieren wiederum stehen in engem Zusammenhang mit dem Säure Basen Haushalt. Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in unseren Ratgebern sowie Anwendungen / Kuren.
Berlin, 16. September 2021 | Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesausschuss
Patientinnen und Patienten, die vor bestimmten planbaren operativen Eingriffen an der Wirbelsäule stehen, haben künftig Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Unabhängige und besonders qualifizierte Fachärztinnen und Fachärzte prüfen im Zweitmeinungsverfahren, ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist, und beraten die Versicherten zu möglichen Therapiealternativen. Da jede Operation auch Risiken birgt, soll mit einer ärztlichen Zweitmeinung vermieden werden, dass sich Patientinnen und Patienten einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff unterziehen. Mit dem heutigen Beschluss ergänzte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) um einen sechsten planbaren Eingriff.
Zu den planbaren Operationen an der Wirbelsäule, für die das Zweitmeinungsverfahren greift, zählen die dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese), die knöcherne Druckentlastung (Dekompression), Facettenoperationen, Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision) sowie das Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese).
Neben der ärztlichen Zweitmeinung sollen Patientinnen und Patienten bei ihrer Entscheidung auch mit wissenschaftlich fundiertem und unabhängigem Informationsmaterial unterstützt werden. Der G-BA beauftragte dazu das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), eine entsprechende Entscheidungshilfe zu entwickeln und in den kommenden Monaten auf der Website gesundheitsinformation.de/zweitmeinung bereitzustellen.
Nieren- oder Rückenschmerzen?
Ein Artikel von Dominik Golenhofen – erschienen in Horoskop im April 2012
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